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Hundehaltung, Abmeldung


Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig, dies passiert nicht automatisch bei der Abmeldung von der Hundesteuer.

Weiterführende Informationen
  • Informationen zum Hund (Name und Rasse)
  • Chip-Identifikationsnummer des Hundes
  • ggf. Nummer der von uns bei der Anmeldung ausgegebenen Hundemarke
  • Beim Halterwechsel: Namen und Anschrift des neuen Halters

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".