Hundehaltung, Abmeldung
Hundehaltung, Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig, dies passiert nicht automatisch bei der Abmeldung von der Hundesteuer.
Weiterführende Informationen
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Informationen zum Hund (Name und Rasse)
- Chip-Identifikationsnummer des Hundes
- ggf. Nummer der von uns bei der Anmeldung ausgegebenen Hundemarke
- Beim Halterwechsel: Namen und Anschrift des neuen Halters
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.