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Hundehaltung, Abmeldung

Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig, dies passiert nicht automatisch bei der Abmeldung von der Hundesteuer.

Weiterführende Informationen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

  • Informationen zum Hund (Name und Rasse)
  • Chip-Identifikationsnummer des Hundes
  • ggf. Nummer der von uns bei der Anmeldung ausgegebenen Hundemarke
  • Beim Halterwechsel: Namen und Anschrift des neuen Halters

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.