Hundehaltung, Abmeldung
Hundehaltung, Abmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig, dies passiert nicht automatisch bei der Abmeldung von der Hundesteuer.
Weiterführende Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Informationen zum Hund (Name und Rasse)
- Chip-Identifikationsnummer des Hundes
- ggf. Nummer der von uns bei der Anmeldung ausgegebenen Hundemarke
- Beim Halterwechsel: Namen und Anschrift des neuen Halters
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Landesgesetze
Kommunale Satzungen
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
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