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Hundehaltung, Abmeldung


Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig, dies passiert nicht automatisch bei der Abmeldung von der Hundesteuer.

Weiterführende Informationen
  • Informationen zum Hund (Name und Rasse)
  • Nummer der von uns bei der Anmeldung ausgegebenen Hundemarke
  • Beim Halterwechsel: Namen und Anschrift des neuen Halters

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz