BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Hundehaltung, Anmeldung


Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Weiterführende Informationen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

  • Informationen zum Hund (Name, Wurfdatum, Geschlecht, Fellfarbe und Rasse)
  • Chipnummer des Hundes
  • Nachweis über die Tierhaftpflichtversicherung
  • theoretischer und praktischer Sachkundenachweis oder Nachweis darüber, dass in den letzten 10 Jahren für mindestens zwei Jahre ununterbrochen ein Hund gehalten wurde (z.B. letzte Hundesteuerbescheide)

Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen.

Gemeinden Ahnsbeck, Beedenbostel, Eldingen und Hohne (jährlich)
  1. für den ersten Hund 48,00 Euro
  2. für den zweiten Hund 96,00 Euro
  3. für jeden weiteren Hund 144,00 Euro
  4. für den ersten gefährlichen Hund 660,00 Euro
  5. für jeden weiteren gefährlichen Hund 840,00 Euro
Gemeinde Lachendorf (jährlich)
  1. für den ersten Hund 42,00 Euro
  2. für den zweiten Hund 84,00 Euro
  3. für jeden weiteren Hund 120,00 Euro
  4. für den ersten gefährlichen Hund 660,00 Euro
  5. für jeden weiteren gefährlichen Hund 840,00 Euro

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".