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Wohnsitz (Hauptwohnsitz) anmelden


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie umgezogen sind, müssen Sie sich ummelden. Dazu gehört auch die Änderung Ihrer Anschrift in Ihren amtlichen Dokumenten. Dies betrifft gegebenenfalls

  • Ihren Personalausweis,
  • Ihre eID-Karte,
  • Ihren Reisepass,
  • Ihren elektronischen Aufenthaltstitel oder
  • Ihren Kraftfahrzeugschein.

Sie erhalten eine Meldebestätigung.

Bei der Nutzung des Online-Dienstes

Sie werden vom Online-Dienst angeleitet, die Daten auf dem Chip Ihres Dokuments selbstständig mit Hilfe der AusweisApp zu ändern. Im Anschluss werden Ihnen Adressaufkleber für Ihre Ausweisdokumente von der Bundesdruckerei postalisch zugesendet, diese bringen Sie selbstständig an Ihren Ausweisdokumenten an.

Ihre bisherige Wohnung wird von der zuständigen Stelle abgemeldet.

Ihre Kraftfahrzeugscheine können Sie bei der Zulassungsstelle des Landkreises Celle (zum Online-Portal des Landkreises Celle) aktualisieren lassen.

Anmeldung mit Termin vor Ort

Die Daten auf dem Chip Ihres Dokuments werden von der zuständigen Stelle geändert.

Ihre bisherige Wohnung wird von der zuständigen Stelle abgemeldet oder als Nebenwohnung beibehalten.

Wenn Sie innerhalb des Landkreises Celle umziehen und Ihre Kraftfahrzeugscheine mitbringen, können wir diese für Sie vor Ort direkt mit aktualisieren.
Andernfalls können Sie Ihre Kraftfahrzeugscheine bei der Zulassungsstelle des Landkreises Celle aktualisieren lassen.

Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung erfolgt die Anmeldung Ihrer neuen Wohnung digital. Sie melden der Behörde Ihren neuen Wohnsitz über den Online-Dienst und können auch Ihren Personalausweis bzw. Ihre eID Karte aktualisieren.

Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Einrichtung eines Nutzerkontos per Online-Ausweisfunktion erforderlich. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion geht am einfachsten per Smartphone. Installieren Sie dafür die AusweisApp. Halten Sie auch Ihren 6-stelligen persönlichen PIN bereit.​

Die elektronische Wohnsitzanmeldung

Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam von einer Wohnung in eine neue ziehen. Dies gilt für Verheiratete und verpartnerte Personen sowie deren minderjährige Kinder.

Nachdem Sie mit Ihrem Nutzerkonto angemeldet sind, startet der Online-Dienst und Sie erhalten zunächst Informationen zum Datenschutz.

Im Folgenden stößt eine Identifizierung im Online-Dienst mittels Online-Ausweisfunktion den Abruf der Meldedaten aus dem Melderegister an. Sind Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder an der gleichen Adresse gemeldet, wird dies erkannt und es kann eine Anmeldung im Familienverbund vorgenommen werden. Mitziehende Personen können ausgewählt werden, die entsprechenden Datensätze aus dem Melderegister werden zur Überprüfung angezeigt.

Sie haben die Möglichkeit, Einstellungen zur Weitergabe Ihrer Meldedaten vorzunehmen.

Im Weiteren geben Sie die Anschrift Ihrer neuen Wohnung an und wann Sie in Ihre neue Wohnung eingezogen sind. Falls Sie bspw. zur Miete wohnen, werden außerdem Informationen zu Ihrem Wohnungsgeber benötigt. Laden Sie in dem Fall auch Ihre Wohnungsgeberbestätigung hoch. Bevor Sie abschließend Ihren Daten an die zuständige Meldehörde verschicken, können Sie Ihre Angaben noch einmal überprüfen.

Eine Zusammenfassung Ihrer Daten steht Ihnen zum Download im Online-Dienst bereit.​ ​Ihre Daten werden in der zuständigen Meldebehörde überprüft und verarbeitet. Sobald dies erfolgt ist, erhalten Sie automatisch eine E-Mail-Nachricht

Rufen Sie den Dienst erneut auf, und melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Nun können Sie Ihre Wohnsitzanmeldung abschließen: Im Online-Dienst steht eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung mit elektronischem Siegel bereit. ​

Für die Aktualisierung Ihrer Adressdaten auf dem Personalausweis leitet Sie der Online-Dienst noch einmal auf die AusweisApp und aktualisiert dort die auf dem Chip des Ausweises gespeicherten Adressdaten (möglich für alle Personalausweise und eID-Karten mit Online-Ausweisfunktion).

Die neuen Adressaufkleber für den Personalausweis kommen nach Aktualisierung des Chips automatisch per postalischem Schreiben der Bundesdruckerei an die neue Meldeadresse. Als Echtheitsnachweis sind diese mit einem speziellen Sicherheitscode versehen. Falls Sie in eine andere Gemeinde gezogen sind, werden zudem antragslos Wohnortaufkleber für gültige Reisepässe versandt. Bei eID-Karten entfällt dieser Schritt. 

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
      • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Bei der Nutzung des Online-Dienstes

Ihre Anmeldung wird in der Regel innerhalb von 2-3 Werktagen bearbeitet.

Anmeldung mit Termin vor Ort

Ihre Anmeldung wird in der Regel sofort bearbeitet.

Bei fehlender/unvollständiger Wohnungsgeberbestätigung verzögert sich der Prozess.

SG Lachendorf: Wohnungsgeberbescheinigung nach §19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)