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Urkunde, Geburtsurkunde/Geburtenregister, Beantragung


Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass wir diese Urkunden nur ausstellen können, wenn die Geburt (bspw. als Hausgeburt) im standesamtlichen Zuständigkeitsgebiet der Samtgemeinde Lachendorf stattgefunden hat.

Auf Ihrem Personalausweis sollte unter "Geburtsort" entweder "Lachendorf" oder eine andere Ortschaft der Samtgemeinde Lachendorf aufgeführt sein.

In den anderen Fällen müssen Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Geburtsortes wenden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr: 15,00 EUR
Beantragung einer Geburtsurkunde.

Gebühr: 7,50 EUR
Jedes weitere Exemplar der Urkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird.

Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland

Gebühr: zzgl. 70,00 EUR
(Die Gebühren für die Urkunden fallen zusätzlich an.)

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.