Urkunde, Geburtsurkunde/Geburtenregister, Beantragung
Urkunde, Geburtsurkunde/Geburtenregister, Beantragung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Urkunden nur ausstellen können, wenn die Geburt (bspw. als Hausgeburt) im standesamtlichen Zuständigkeitsgebiet der Samtgemeinde Lachendorf stattgefunden hat.
Auf Ihrem Personalausweis sollte unter "Geburtsort" entweder "Lachendorf" oder eine andere Ortschaft der Samtgemeinde Lachendorf aufgeführt sein.
In den anderen Fällen müssen Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Geburtsortes wenden.
- Geburten im AKH Celle werden vom Standesamt der Stadt Celle beurkundet.
- Zum Onlineportal der Stadt Celle - - Geburten im Helios Klinikum Gifhorn werden vom Standesamt der Stadt Gifhorn beurkundet.
- Zum Onlineportal der Stadt Gifhorn -
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 15,00 EUR
Beantragung einer Geburtsurkunde.
Gebühr: 7,50 EUR
Jedes weitere Exemplar der Urkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird.
Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland
Gebühr: zzgl. 70,00 EUR
(Die Gebühren für die Urkunden fallen zusätzlich an.)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.