Kindertagesstätten: Kind Anmelden
Kindertagesstätten: Kind Anmelden
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.
Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle können Sie der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Lachendorf entnehmen. Die Landesregierung hat im KiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten, die entsprechenden Kosten finden Sie ebenfalls in der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Lachendorf.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Übersicht über alle Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Lachendorf finden Sie auf unserer Homepage.