Wahlhelfende, Bereitschaftserklärung
Wahlhelfende, Bereitschaftserklärung
Für die bevorstehende Kommunalwahl am 13.09.2026 und die mögliche Stichwahl für die Samtgemeindebürgermeisterwahl am 27.09.2026 ist die Gemeindeverwaltung auf die tatkräftige Unterstützung engagierter Bürgerinnen und Bürger angewiesen.
Die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl ist ein zentraler Bestandteil unserer demokratischen Grundordnung - und ohne ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nicht möglich.
Haben Sie keine Angst! Sie müssen nichts Unmögliches leisten!
Wir laden Sie daher herzlich ein, sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu engagieren. Eine Einweisung in die Tätigkeiten im Wahlvorstand erfolgt selbstverständlich im Vorfeld.
Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind im Wesentlichen folgende:
- Betreuung des Wahllokals
- Ausgabe der Stimmzettel
- ab 18:00 Uhr Auszählung der Stimmzettel
Ihr Einsatz wird mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 70,00 € vergütet.
Wahlhelfer kann werden, wer am Wahltag wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist, wer:
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- seit mindestens 3 Monaten in der Samtgemeinde Lachendorf wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wenn Sie Interesse haben, Ihre Gemeinde aktiv zu unterstützen und Demokratie vor Ort mit zu leben, freuen wir uns über Ihre Anmeldung per Post, E-Mail oder mithilfe des Online-Formulars (unter "Links & Onlinedienste").
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Leistungsbeschreibung
Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wirken – bei bundesweiten Wahlen – in ca. 88.000 Wahlvorständen mit und sind für die meisten Wählerinnen und Wähler die nächste Kontaktperson.
Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von den Gemeindebehörden berufen. Sie sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden.
Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit als Wahlhilfe haben und so den demokratischen Prozess stärken möchten, können Sie sich hier gerne für die nächsten Wahlen bei uns freiwillig melden.
Aufgaben der Wahlhilfe
Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
- Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
- Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
- Überprüfung von Wahlscheinen
- Ausgabe des Stimmzettels
- Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
- Zählung der Wähler
- Zählung der Stimmen
- Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
- Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer des Wahlvorstandes eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist.
Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach folgt die Auszählung. Diese kann – je nach Umfang der Wahl – einige Stunden dauern.